Begriffe zur Sozialen Dreigliederung
Geistesleben
Das irdische Geistesleben ist ein Abglanz des wahren, konkreten Geisteslebens, das wir vor unserer Geburt erlebt haben und von dem wir noch zehren. (GA 193)
Geistesleben im irdischen Sinne ist alles, was uns in irgendeiner Weise über den einzelmenschlichen Egoismus hinaushebt und mit Gruppen von anderen Menschen zusammenführt. (GA 193) Es umfasst alles, was auf der körperlichen und geistigen Begabung des einzelnen Menschen beruht; religiöses Leben, Schule und Erziehung, Kunst und Wissenschaft, privates Recht und Strafrecht. Nicht das öffentliche Recht. (GA 328)
„Kräfte der innersten Menschennatur können nicht durch Einrichtungen entfaltet werden, sondern allein dadurch, dass Menschenwesen auf Menschenwesen in völliger Freiheit wirkt … Das sozial wirksame menschliche Innere wird nur verkümmert, wenn Instinkte vererbt oder anerzogen werden, die von staatlicher Bevormundung oder wirtschaftlicher Übermacht herrühren.“ (GA 24)
Das Geistesleben braucht „das scharfe Denken, das scharfe Wollen, das aus der Individualität kommt.“ (GA 196) „Gerade durch die Selbstständigkeit wird das Geistesleben zugleich praktisch werden. … Im Geistesleben wird zu herrschen haben Sachkenntnis und Anwendung der Sachkenntnis.“ (GA 332a) –
Große Geister bringen auch ihre Gegner hervor. Das „wirklich Geistige muss in der Menschenseele in dem Lichte der Freiheit und der freien Konkurrenz geboren werden.“ (GA 328). „Nur in einem freien Geistesleben kann eine solche Liebe zur menschlichen gesellschaftlichen Ordnung entstehen, wie sie etwa der Künstler zum Entstehen seiner Werke hat.“ (GA 24)
Quelle: Albrecht Kiedaisch: Minilexikon zur Sozialen Dreigliederung Rudolf Steiners, 2021, Verlag Zukunft Mensch. Angaben der Fundstellen der Originalzitate von Rudolf Steiner jeweils in Klammern (GA=Gesamtausgabe)
Begriffe zur Sozialen Dreigliederung
Geistesleben
Das irdische Geistesleben ist ein Abglanz des wahren, konkreten Geisteslebens, das wir vor unserer Geburt erlebt haben und von dem wir noch zehren. (GA 193)
Geistesleben im irdischen Sinne ist alles, was uns in irgendeiner Weise über den einzelmenschlichen Egoismus hinaushebt und mit Gruppen von anderen Menschen zusammenführt. (GA 193) Es umfasst alles, was auf der körperlichen und geistigen Begabung des einzelnen Menschen beruht; religiöses Leben, Schule und Erziehung, Kunst und Wissenschaft, privates Recht und Strafrecht. Nicht das öffentliche Recht. (GA 328)
„Kräfte der innersten Menschennatur können nicht durch Einrichtungen entfaltet werden, sondern allein dadurch, dass Menschenwesen auf Menschenwesen in völliger Freiheit wirkt … Das sozial wirksame menschliche Innere wird nur verkümmert, wenn Instinkte vererbt oder anerzogen werden, die von staatlicher Bevormundung oder wirtschaftlicher Übermacht herrühren.“ (GA 24)
Das Geistesleben braucht „das scharfe Denken, das scharfe Wollen, das aus der Individualität kommt.“ (GA 196) „Gerade durch die Selbstständigkeit wird das Geistesleben zugleich praktisch werden. … Im Geistesleben wird zu herrschen haben Sachkenntnis und Anwendung der Sachkenntnis.“ (GA 332a) –
Große Geister bringen auch ihre Gegner hervor. Das „wirklich Geistige muss in der Menschenseele in dem Lichte der Freiheit und der freien Konkurrenz geboren werden.“ (GA 328). „Nur in einem freien Geistesleben kann eine solche Liebe zur menschlichen gesellschaftlichen Ordnung entstehen, wie sie etwa der Künstler zum Entstehen seiner Werke hat.“ (GA 24)
Quelle: Albrecht Kiedaisch: Minilexikon zur Sozialen Dreigliederung Rudolf Steiners, 2021, Verlag Zukunft Mensch. Angaben der Fundstellen der Originalzitate von Rudolf Steiner jeweils in Klammern (GA=Gesamtausgabe)