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Neugeburt des deutschen Rechts von Roman Boos 1933, Auszug aus dem Kapitel "Das neue Personen- und Sachrecht

Zitat

(Auszug aus dem Kapitel: Das neue Personen- und Sachrecht, Neugeburt des deutschen Rechts, von Roman Boos aus dem Jahr 1933, S. 190)

Wie "Recht" und "Pflicht", so sind "Personen" und "Sache" Bollwerke der Burgmauern juristischen Denkens -
durchbrochen von Ausfallstoren, durch die sich die "Person im juristischen Sinn" gegenläufig ins Reich
die Gebiete der Psychologie oder der Ethik und die "Sache im Rechtssinn" gegenläufig ins Reich der Natur-
wissenschaften bewegt.

So gut, wie zwischen der "Pflicht und der Treue", zwischen dem "Recht" und dem "Glauben", besteht zwischen den
Rechtsbegriffen "Person" oder "Sache" und den Wirklichkeitsbereichen des psychologisch-moralischen Lebens und der natürlichen Welt, weder Identität noch Beziehungslosigkeit, sondern eine - wenn man will:
"gespannte Beziehung der Gegenläufigkeit".