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Begriffe: Rechtsleben/Rechtsstaat (Demokratie, Arbeit im Rechtsleben)

Zitat

Dem Wahren, Schönen, Guten, [17.07.21 14:12]
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Begriffserklärung

Rechtsleben:
Zunächst hat man es im sozialen Organismus mit der Polarität Geistleben - Wirtschaftsleben zu tun. "Und auf diesen beiden Gebieten kommt eigentlich das zunächst gar nicht in Frage, was man "Recht" nennt, insofern diese beiden Gebiete ihre Angelegenheit selbst besorgen.... Es setzt ja tatsächlich das Recht voraus, dass zuerst ein Organismus vorhanden ist und durch den Organismus lebendige Bewegung und dadurch eine Zirkulation - geradeso, wie es das Herz voraussetzt, das zunächst andere Organe da sind, damit es funktionieren kann." Mit diesem Rhythmus von Recht und Pflicht, da haben wir ein Zweifaches, wie wir im Menschenleben Ausatmung und Einatmung haben. In unserer Epoche sprechen die Menschen lieber von ihren Rechten. In einer späteren Zukunft wird mehr die Pflichtordnung betont werden. Als Liebe zur Pflicht, statt Selbstliebe und Pflichtunterwerfung.

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Rechtsstaat:
(Demokratie, Arbeit im Rechtsleben)
Der Rechtsstaat ist die Umwandlung und Begrenzung des alten "Macht- und Gewaltstaates". In der Dreigliederung ist der eigentliche politische Staat nur ein Glied des dreigeteilten sozialen Organismus. Ist durch das Vorhandensein eines besonderen Rechtbodens das Entstehen von Rechtsvorteilen unmöglich, so geschieht im Fluss der Zeit, was sich sonst als Revolution im Augenblick vollzieht. Der Rechtsstaat hat seine eigene Gesetzgebungs- und Verwaltungskörper und wird auf demokratischen Impulsen gebaut. "Jeder Mensch der mündig geworden ist, kann teilnehmen - entweder direkt auf dem Wege eines Referendums, zum Beispiel, oder indirekt durch Wahl bzw. durch eine Volksvertretung - an der Festsetzung derjenigen Rechte, die unter gleichen Menschen zu herrschen haben. Daher herrscht auf dem rechts- oder Staats - oder politischen Boden nicht der Vertrag, sondern das Gesetz. Polizei und Militär, allgemein innere und äussere Sicherheit ist Aufgabe des Rechtstaates. Ein Rechtsstaat wird "die Folge haben, dass ein jeder Mensch lebendig, mit vollem Bewusstsein, in dem gemeinsamen Arbeitsfelde darinnen steht." Durch Gesetze werden Zeit, Mass und Art der Arbeit festgelegt. Durch die Abhängigkeit der Arbeit von der Rechtsordnung wird die Wirtschaft abhängig vom Menschen und nicht umgekehrt.

(Minilexikon zur sozialen Dreigliederung von A. Kiedaisch, S. 93/94)