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Begriff klären: Rechtsleben

Zitat

Begriffe zur Sozialen Dreigliederung

Rechtsleben

Zunächst hat man es im sozialen Organismus mit der Polarität Geistesleben – Wirtschaftsleben zu tun.

„Und auf diesen beiden Gebieten kommt eigentlich das zunächst gar nicht in Frage, was man „Recht“ nennt, insofern diese beiden Gebiete ihre Angelegenheiten selbst besorgen. … Es setzt ja tatsächlich das Recht voraus, dass zuerst ein Organismus vorhanden ist und durch den Organismus lebendige Bewegung und dadurch eine Zirkulation – geradeso wie es das Herz voraussetzt, dass zunächst andere Organe da sind, damit es funktionieren kann.“ (GA 337b)

„Mit diesem Rhythmus von Recht und Pflicht, da haben wir ein Zweifaches, wie wir im Menschenleben Ausatmung und Einatmung haben.“ (GA 337b)

„In unserer Epoche sprechen die Menschen lieber von ihren Rechten. In einer späteren Zukunft wird mehr die Pflichtforderung betont werden. Als Liebe zur Pflicht statt Selbstliebe und Pflichtunterwerfung.“ (GA 158)

Quelle: Albrecht Kiedaisch: Minilexikon zur Sozialen Dreigliederung Rudolf Steiners, 2021, Verlag Zukunft Mensch. Angaben der Fundstellen der Originalzitate von Rudolf Steiner jeweils in Klammern (GA=Gesamtausgabe)