Impfzwang im Lichte der Wahrheit
Zitat von Ursula Dziambor am 29. November 2019, 8:20 UhrIm November 2019 wurde die Impfpflicht gegen Masern vom Deutschen Bundestag beschlossen. Betroffen davon sind alle Kinder, die in Kindertagesstätten oder Schulen gehen müssen oder wollen und natürlich deren Eltern, die sich mit diesem sogenannten Masernschutzgesetz auseinander setzen müssen. Betroffen von diesem Gesetz sind ebenfalls Erzieher und Lehrer sowie sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen bis hin zu Flüchtlingsheimen. Wer sich bzw. seine Kinder nicht impfen lassen möchte, muss mit Zurückweisung durch die genannten Einrichtungen, Jobverlust und/oder sogar mit einem Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro rechnen. Das Masernschutzgesetz tritt laut Bundestagsbeschluss am 1. März 2020 in Kraft. Von den insgesamt 653 Abgeordneten stimmten 459 dafür, 89 meist AfD-Abgeordnete dagegen. 105 Abgeordnete, darunter auch etliche Grüne und Linke, enthielten sich der Stimme.
Soweit die politische Situation! Und was sind die Fakten über das Impfen selbst?
In Deutschland sind vom 1. Januar bis Ende November 501 Personen an Masern erkrankt, angesichts der aktuellen Bevölkerung von 83 Millionen in Deutschland entspricht das einem Median von 5 Fällen je eine Millionen Einwohner. In den beiden vergangenen Jahren wurden 929 (2017) bzw. 543 (2018) Masernfälle registriert. Von einem dramatischen Anstieg bzw. einer zunehmenden Bedrohung im aktuellen Jahr kann also zumindest in Deutschland keine Rede sein. Damit wäre das wichtige Argument der angeblich zunehmenden Verbreitung der Impf-(Zwang)-Befürworter entkräftet. Die als lebensbedrohend bezeichnete Erkrankung hat in Deutschland 2019 einen Todesfall hervorgerufen, den ersten und einzigen innerhalb von drei Jahren. Dass die Masernerkrankung allerdings wirklich ausschlaggebend für den Tod des erwachsenden Mannes war, kann laut eines Berichts von ntv im übrigen durchaus angezweifelt werden.
Weiterhin sollten wir beachten, dass der Begriff Masern-Impfpflicht irreführend ist, denn ein alleiniger Masernimpfstoff wird nicht angeboten. Immer sind in diesem Serum auch gleichzeitig mindestens die Impfstoffe gegen Mumps und Röteln enthalten. Der Impfzwang erstreckt sich also faktisch nicht nur auf die gefürchtete Infektionskrankheit Masern, sondern gleichzeitig auf mindestens zwei weitere Erkrankungen. Leider wird dieser Sachverhalt bei der Diskussion häufig außer Acht gelassen.
Nicht alle Fachleute sind von der Harmlosigkeit des Impfstoffes überzeugt. Das Serum enthält als Trägersubstanzen (sogenannten Adjuvanzien) zum Beispiel Aluminiumhydroxid, Aluminiumsalze, Bestandteile abgetöteter Bakterien, Emulsionen von Mineralölen sowie das quecksilberhaltige Konservierungsmittel Thionersal. Außerdem kann es Spuren von abgetöteten menschlichen Embryonen enthalten, ein Cocktail, der nicht jedem auf Anhieb sympathisch erscheint. Einige der genannten Trägersubstanzen stehen zudem in Verdacht, in späteren Lebensjahren Krankheiten wie Demenz oder Immunschwächen auszulösen bzw. Entwicklungsstörungen oder gar Autismus zu verursachen. Immer wieder wird von solchen Fällen berichtet, doch die offizielle Sprachregelung der Behörden lautet, es gebe keine Beweise für derartige Zusammenhänge. Tatsächlich wurde die Beauftragung von Langzeitstudien, die diese Beweise möglicherweise erbringen könnten, bisher von öffentlicher Seite vermieden. Hat da etwa die Pharmaindustrie ihre Finger im Spiel?
Selbst wenn der Impfstoff tatsächlich keine spätere Immunschwäche verursachen sollte, so geschieht das auf jeden Fall dadurch, dass durch Impfungen und die häufige Verabreichung fiebersenkender Mittel natürlicherweise mit Fieber verbundene Krankheiten immer mehr unterdrückt bzw. verhindert werden. Frühkindliche Erkrankungen, die mit Fieber verbunden sind, wären jedoch absolut notwendig für eine gesunde Entwicklung eines widerstandsfähigen menschlichen Organismus. Dr. med. Daphné von Boch schreibt dazu in einem in der Zeitschrift Der Europäer erschienen Artikel (Jg. 23 vom Juli/August 2019):
Das kleine Kind braucht die Kinderkrankheiten, um sich des Eiweißes seiner Mutter zu entledigen und danach sein eigenes aufzubauen. Etwa 21 Jahre dauert der Aufbau des eigenen Eiweißes. Mit 20-21 Jahren ist der individuelle Leib fertig und kann jetzt im Sinne der individuellen Lebensaufgabe ein Instrument werden.
Die zitierten Zeilen deuten an, dass über die rein körperliche hinaus hier durchaus auch noch eine weitere Dimension angesprochen ist, nämlich diejenige, die mit dem individuellen Reifungsprozess des Menschenwesens in Zusammenhang steht. Sollte den professionellen Impfbefürwortern diese bedeutsame Tatsache etwa unbekannt sein, nehmen sie sie billigend in Kauf oder kommt es möglicherweise sogar gelegen, wenn der Mensch in seinem Entwicklungspotenzial gebremst wird? Individuen mit einem starken Eigenwillen stellen bekanntermaßen mitunter unbequeme Fragen.
Vielleicht wird es ja nicht zuletzt aus diesem Grund plötzlich für so grauenhaft erklärt, eine Krankheit wie Masern zu bekommen? In meiner Generation (Jahrgang 1957) machte jedes Kind völlig selbstverständlich die gesamte Palette bekannter Kinderkrankheiten durch: Masern, Röteln, Mumps und Windpocken - auch ich habe davon nichts ausgelassen. Heute bin ich fast die einzige in meinem von vielen jüngeren Menschen belebten Umfeld, die nicht regelmäßig jeden Winter durch Erkältung oder Schlimmeres für Tage lahm gelegt wird. Ich will nicht behaupten, dass die genannten Erkrankungen selbst besonders angenehm sind, doch treten wir gestärkt, erneuert und gereift aus ihnen hervor. Jeder, der einmal Kinder groß gezogen hat, kann bestätigen, dass sie aus jeder Erkrankung mit einem erheblichen Entwicklungsschub hervorgehen.
Auch kann ich mich daran erinnern, dass ich es in Kindertagen ausgesprochen genossen habe, wenn meine Mutter sich während einer Krankheit besonders intensiv um mich kümmerte. Gegen Ohrenschmerzen gab es Leinsamensäckchen, gegen Husten jede Stunde ein „Schnäpschen“, aus Honig, Zwiebeln und Wasser gebraut und als wichtigstes Gesundungsmittel natürlich ganz viel liebevolle Zuwendung mit extra Vorlesestunden. Heute kann oder will sich niemand mehr die Zeit für derartige Fürsorglichkeiten nehmen. Wir alle werden auf möglichst reibungsloses Funktionieren getrimmt und da können wir uns einen mehrtägigen Ausfall aus unserem Berufsalltag eben nicht mehr leisten.
Die angeführten Argumente lassen mich Impfungen und insbesondere diejenige gegen Masern durchaus kritisch betrachten. Doch das ist meine persönliche Meinung. Wer sich oder seine Kinder impfen lassen möchte, sollte selbstverständlich alles Recht der Welt dazu bekommen, allerdings nach freier Entscheidung und nicht nach einseitiger Berichterstattung im Sinne der Impfbefürworter. Doch bedarf es wirklich eines Impfzwangs? Wo bleibt da unsere freie Entscheidungsmöglichkeit als Bürger? Und wo unser Recht auf körperliche Unversehrtheit?
Schließlich ist uns dieses doch in Artikel 2 (2) mit folgenden Worten zugesichert: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Nach meinem Rechtsverständnis ist in dem kürzlich beschlossenen Impfzwang ein klarer Verstoß gegen dieses Grundrecht zu sehen.
Im November 2019 wurde die Impfpflicht gegen Masern vom Deutschen Bundestag beschlossen. Betroffen davon sind alle Kinder, die in Kindertagesstätten oder Schulen gehen müssen oder wollen und natürlich deren Eltern, die sich mit diesem sogenannten Masernschutzgesetz auseinander setzen müssen. Betroffen von diesem Gesetz sind ebenfalls Erzieher und Lehrer sowie sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen bis hin zu Flüchtlingsheimen. Wer sich bzw. seine Kinder nicht impfen lassen möchte, muss mit Zurückweisung durch die genannten Einrichtungen, Jobverlust und/oder sogar mit einem Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro rechnen. Das Masernschutzgesetz tritt laut Bundestagsbeschluss am 1. März 2020 in Kraft. Von den insgesamt 653 Abgeordneten stimmten 459 dafür, 89 meist AfD-Abgeordnete dagegen. 105 Abgeordnete, darunter auch etliche Grüne und Linke, enthielten sich der Stimme.
Soweit die politische Situation! Und was sind die Fakten über das Impfen selbst?
In Deutschland sind vom 1. Januar bis Ende November 501 Personen an Masern erkrankt, angesichts der aktuellen Bevölkerung von 83 Millionen in Deutschland entspricht das einem Median von 5 Fällen je eine Millionen Einwohner. In den beiden vergangenen Jahren wurden 929 (2017) bzw. 543 (2018) Masernfälle registriert. Von einem dramatischen Anstieg bzw. einer zunehmenden Bedrohung im aktuellen Jahr kann also zumindest in Deutschland keine Rede sein. Damit wäre das wichtige Argument der angeblich zunehmenden Verbreitung der Impf-(Zwang)-Befürworter entkräftet. Die als lebensbedrohend bezeichnete Erkrankung hat in Deutschland 2019 einen Todesfall hervorgerufen, den ersten und einzigen innerhalb von drei Jahren. Dass die Masernerkrankung allerdings wirklich ausschlaggebend für den Tod des erwachsenden Mannes war, kann laut eines Berichts von ntv im übrigen durchaus angezweifelt werden.
Weiterhin sollten wir beachten, dass der Begriff Masern-Impfpflicht irreführend ist, denn ein alleiniger Masernimpfstoff wird nicht angeboten. Immer sind in diesem Serum auch gleichzeitig mindestens die Impfstoffe gegen Mumps und Röteln enthalten. Der Impfzwang erstreckt sich also faktisch nicht nur auf die gefürchtete Infektionskrankheit Masern, sondern gleichzeitig auf mindestens zwei weitere Erkrankungen. Leider wird dieser Sachverhalt bei der Diskussion häufig außer Acht gelassen.
Nicht alle Fachleute sind von der Harmlosigkeit des Impfstoffes überzeugt. Das Serum enthält als Trägersubstanzen (sogenannten Adjuvanzien) zum Beispiel Aluminiumhydroxid, Aluminiumsalze, Bestandteile abgetöteter Bakterien, Emulsionen von Mineralölen sowie das quecksilberhaltige Konservierungsmittel Thionersal. Außerdem kann es Spuren von abgetöteten menschlichen Embryonen enthalten, ein Cocktail, der nicht jedem auf Anhieb sympathisch erscheint. Einige der genannten Trägersubstanzen stehen zudem in Verdacht, in späteren Lebensjahren Krankheiten wie Demenz oder Immunschwächen auszulösen bzw. Entwicklungsstörungen oder gar Autismus zu verursachen. Immer wieder wird von solchen Fällen berichtet, doch die offizielle Sprachregelung der Behörden lautet, es gebe keine Beweise für derartige Zusammenhänge. Tatsächlich wurde die Beauftragung von Langzeitstudien, die diese Beweise möglicherweise erbringen könnten, bisher von öffentlicher Seite vermieden. Hat da etwa die Pharmaindustrie ihre Finger im Spiel?
Selbst wenn der Impfstoff tatsächlich keine spätere Immunschwäche verursachen sollte, so geschieht das auf jeden Fall dadurch, dass durch Impfungen und die häufige Verabreichung fiebersenkender Mittel natürlicherweise mit Fieber verbundene Krankheiten immer mehr unterdrückt bzw. verhindert werden. Frühkindliche Erkrankungen, die mit Fieber verbunden sind, wären jedoch absolut notwendig für eine gesunde Entwicklung eines widerstandsfähigen menschlichen Organismus. Dr. med. Daphné von Boch schreibt dazu in einem in der Zeitschrift Der Europäer erschienen Artikel (Jg. 23 vom Juli/August 2019):
Das kleine Kind braucht die Kinderkrankheiten, um sich des Eiweißes seiner Mutter zu entledigen und danach sein eigenes aufzubauen. Etwa 21 Jahre dauert der Aufbau des eigenen Eiweißes. Mit 20-21 Jahren ist der individuelle Leib fertig und kann jetzt im Sinne der individuellen Lebensaufgabe ein Instrument werden.
Die zitierten Zeilen deuten an, dass über die rein körperliche hinaus hier durchaus auch noch eine weitere Dimension angesprochen ist, nämlich diejenige, die mit dem individuellen Reifungsprozess des Menschenwesens in Zusammenhang steht. Sollte den professionellen Impfbefürwortern diese bedeutsame Tatsache etwa unbekannt sein, nehmen sie sie billigend in Kauf oder kommt es möglicherweise sogar gelegen, wenn der Mensch in seinem Entwicklungspotenzial gebremst wird? Individuen mit einem starken Eigenwillen stellen bekanntermaßen mitunter unbequeme Fragen.
Vielleicht wird es ja nicht zuletzt aus diesem Grund plötzlich für so grauenhaft erklärt, eine Krankheit wie Masern zu bekommen? In meiner Generation (Jahrgang 1957) machte jedes Kind völlig selbstverständlich die gesamte Palette bekannter Kinderkrankheiten durch: Masern, Röteln, Mumps und Windpocken - auch ich habe davon nichts ausgelassen. Heute bin ich fast die einzige in meinem von vielen jüngeren Menschen belebten Umfeld, die nicht regelmäßig jeden Winter durch Erkältung oder Schlimmeres für Tage lahm gelegt wird. Ich will nicht behaupten, dass die genannten Erkrankungen selbst besonders angenehm sind, doch treten wir gestärkt, erneuert und gereift aus ihnen hervor. Jeder, der einmal Kinder groß gezogen hat, kann bestätigen, dass sie aus jeder Erkrankung mit einem erheblichen Entwicklungsschub hervorgehen.
Auch kann ich mich daran erinnern, dass ich es in Kindertagen ausgesprochen genossen habe, wenn meine Mutter sich während einer Krankheit besonders intensiv um mich kümmerte. Gegen Ohrenschmerzen gab es Leinsamensäckchen, gegen Husten jede Stunde ein „Schnäpschen“, aus Honig, Zwiebeln und Wasser gebraut und als wichtigstes Gesundungsmittel natürlich ganz viel liebevolle Zuwendung mit extra Vorlesestunden. Heute kann oder will sich niemand mehr die Zeit für derartige Fürsorglichkeiten nehmen. Wir alle werden auf möglichst reibungsloses Funktionieren getrimmt und da können wir uns einen mehrtägigen Ausfall aus unserem Berufsalltag eben nicht mehr leisten.
Die angeführten Argumente lassen mich Impfungen und insbesondere diejenige gegen Masern durchaus kritisch betrachten. Doch das ist meine persönliche Meinung. Wer sich oder seine Kinder impfen lassen möchte, sollte selbstverständlich alles Recht der Welt dazu bekommen, allerdings nach freier Entscheidung und nicht nach einseitiger Berichterstattung im Sinne der Impfbefürworter. Doch bedarf es wirklich eines Impfzwangs? Wo bleibt da unsere freie Entscheidungsmöglichkeit als Bürger? Und wo unser Recht auf körperliche Unversehrtheit?
Schließlich ist uns dieses doch in Artikel 2 (2) mit folgenden Worten zugesichert: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Nach meinem Rechtsverständnis ist in dem kürzlich beschlossenen Impfzwang ein klarer Verstoß gegen dieses Grundrecht zu sehen.